Steuerberater Baer
 
Steuerberater · Christian Baer
 
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Hilfe bei Steuerangelegenheiten

Unser Rundum-Angebot umfasst:

  • die allgemeine steuerliche Beratung
  • die Erstellung Ihrer Buchhaltung (incl. digitaler Daten-, Beleg- und Auswertungsaustausch)
  • die Erstellung Ihres Jahresabschlusses (auch aus Fremdbuchführungen)
  • die Erstellung Ihrer betrieblichen und privaten Steuererklärungen und sonstiger Anträge
  • die Erstellung Ihrer Lohnbuchführung und Hilfe bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben als Arbeitgeber (digitaler Auswertungsaustausch für Sie und Ihre Arbeitnehmer möglich)
  • die Betreuung Ihrer steuerlichen Betriebsprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen
  • die Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten im Einspruchs- und Klageverfahren.


Kosten

Die Höhe der Vergütung für unsere Leistungen richtet sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV).

Eine höhere Vergütung ist im Einzelfall durch schriftliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber möglich.

Neben der Vergütung hat der Steuerberater Anspruch auf Ersatz bestimmter Auslagen wie z.B.

  • Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
  • Schreibauslagen
  • Fahrtkosten und Übernachtungskosten als Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgeld bei Geschäftsreisen
  • die auf die Tätigkeit entfallende Umsatzsteuer.


Unsere Honorarrechnungen kalkulieren wir anhand des Umfangs, des Schwierigkeitsgrades und der Bedeutung einer Angelegenheit anhand der gesetzlichen Vorgaben der Steuerberater-Vergütungsverordnung.

Bemessungsgrundlage für die einzelnen Tätigkeiten sind dabei je nach Tätigkeiten bestimmte Gegenstandswerte, z.B. die Höhe der Einnahmen (oder der Ausgaben), die Summe von Einkünften oder auch der Gewinn o.ä. Die Vergütungsverordnung gibt für bestimmte Tätigkeiten Mindest-Gegenstandswerte vor.

Wenn das Gesetz für die jeweilige Bemessungsgrundlage einen Gebührenrahmen zulässt, orientiert sich die Abrechnung über eine erbrachte Leistung in der Regel zusätzlich am zeitlichen Aufwand eines Auftrags. Damit stellen wir sicher, dass unsere Leistungen kostendeckend erbracht werden und nicht zu Verlusten in unserem Hause führen.

Das Honorar spiegelt neben der reinen Arbeitsleistung für alle mit Ihrer Angelegenheit befassten, gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Zeit, die wir uns nehmen (Personalkosten) auch anteilige Kosten für Miete und Mietnebenkosten, Versicherungen, Hard- und Software, Geschäftsausstattung, Lizenzen, Telekommunikationskosten, Porto, Verbrauchsmaterialien, Fortbildungskosten und eine Vielzahl weiterer Kosten für den Betrieb der Kanzlei wider.

Mit diesen Aufwendungen investieren wir täglich in die Qualität unserer Beratung und in Ihre Zufriedenheit.

Weitere Informationen zur Vergütung erhalten Sie u.a. auf der Website der Bundessteuerberaterkammer.